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Bekannter Lieferant (Flughafenlieferungen)

Nach der europäischen DVO (EU) 2015/1998 ist ein 'Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen' ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern. Unter Flughafenlieferungen sind dabei nicht nur Gegenstände, die zum Verkauf im Sicherheitsbereich bestimmt sind, sondern auch Gegenstände die für bestimmte Tätigkeiten oder Zwecke bereitgestellt oder verwendet werden können. Der 'Bekannte Lieferant von Flughafenlieferungen' wird nicht vom Luftfahrtbundesamt zugelassen; er wird vom Flughafenbetreiber benannt.

Was brauche ich?

Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.

'Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen' müssen im Rahmen ihrer Benennung ein Sicherheitsprogramm erstellen sowie 'Sicherheitsbevollmächtigte' benennen und schulen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbevollmächtigten und Ihre Mitarbeiter entsprechend den EU-Vorschriften.

Unsere Angebote

Sie möchten ‚Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen‘ werden?

Wir helfen ihnen mit unserer Fachkompetenz und unseren vielfältigen Schulungen.

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1

Sicherheitsprogramme

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Änderung Ihres Sicherheitsprogramms

2

Onlineschulungen

Schauen sie gerne bei unseren vom LBA zugelassenen Onlineschulungen vorbei

3

Präsenzschulungen

Eine Schulung oder Fortbildung bei Ihnen vor Ort? Oder darf es eine Schulung im Harz sein?

4

Audits und Beratung

Brauchen Sie Hilfe bei der Durchführung von internen Audits oder eine fachliche Beratung? 

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