Luftfahrtunternehmen werden vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen.

Sie müssen im Rahmen ihrer Zulassung einen Luftsicherheitsplan erstellen sowie einen „Beauftragten für die Luftsicherheit“ benennen und schulen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Luftsicherheitsplans oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen.

Unsere Leistungen

Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre „Beauftragten für die Luftsicherheit“ und Ihre Mitarbeiter entsprechend den EU-Vorschriften.

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (35-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998)
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (6-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998)
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten durchführt (6-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998)
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998)
  • Schulungen von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (6-Stunden-Schulung) sowie die Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung) bieten wir Ihnen auch als Online-Schulung an!

Hinweis: Die VO (EU) 2015/1998 schreibt vor, dass bis zum 01. Juli 2014 alle Luftfahrtunternehmen, die Fracht oder Post von einem Drittlandflughafen (ACC3) in die Europäische Union (EU) zwecks Entladung, Transfer oder Transit einfliegen, eine EU-Luftsicherheitsvalidierung (ACC3-Zertifikat) benötigen.

Klicken Sie hier für weitere Informationen.

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