Nach der europäischen Verordnung VO (EU) 2015/1998 ist ein „Reglementierter Lieferant von Bordvorräten“ ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern. Den Status „Reglementierter Lieferant von Bordvorräten“ erteilt das Luftfahrtbundesamt nach der erfolgreichen Zulassung des jeweiligen Betriebsstandortes.

Unsere Leistungen

Wenn Sie sich für eine Zulassung zum „Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten“ durch das Luftfahrtbundesamt entschieden haben, begleiten wir Sie im Zulassungsverfahren von der Antragstellung bis zur Zulassung mit unserer Fachkompetenz. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung eines für die Zulassung erforderlichen Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sondern führen auch ein Pre-Audit zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und zum Erkennen möglicher Schwachstellen an Ihrem Betriebsstandort durch. Auch nach der Zulassung zum „Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten“ sind wir für Sie da, z.B. bei der Durchführung der vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Audits. Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über gesetzliche Neuerungen und passen ggf. Ihr Sicherheitsprogramm an. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den EU-Vorschriften.

Folgende Schulungen sind für „Reglementierte Lieferanten von Bordvorräten“ erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (35-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998)
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten durchführt (6-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998)
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998)

Schulungen von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten durchführt (6-Stunden-Schulung gem. Kap. 11.2.3.10.) sowie die Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung gem. Kap 11.2.7.) bieten wir Ihnen auch als Online-Schulung an!

Wir betreuen Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen! Wenn Sie die Zulassung zum „Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten“ anstreben, oder weitere Informationen benötigen, können Sie mit uns zunächst auch einen Beratungstermin vereinbaren. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre E-Mail.