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Bekannter Lieferant für Bordvorräte

Nach der europäischen Verordnung DVO (EU) 2015/1998 ist ein 'Bekannter Lieferant von Bordvorräten' ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen 'Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten', nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern. Der 'Bekannte Lieferant von Bordvorräten' wird nicht vom Luftfahrtbundesamt zugelassen; er wird vom 'Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten' benannt.

Was brauche ich?

Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.

'Bekannte Lieferanten von Bordvorräten' müssen im Rahmen ihrer Benennung ein Sicherheitsprogramm erstellen sowie 'Sicherheitsbevollmächtigte' benennen und schulen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbevollmächtigten und Ihre Mitarbeiter entsprechend den EU-Vorschriften.

Unsere Angebote

Sie möchten ‚Bekannter Lieferant für Bordvorräte‘ werden?

Wir helfen ihnen mit unserer Fachkompetenz und unseren vielfältigen Schulungen.

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1

Sicherheitsprogramme

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Änderung Ihres Sicherheitsprogramms

2

Onlineschulungen

Schauen sie gerne bei unseren vom LBA zugelassenen Onlineschulungen vorbei

3

Präsenzschulungen

Eine Schulung oder Fortbildung bei Ihnen vor Ort? Oder darf es eine Schulung im Harz sein?

4

Audits und Beratung

Brauchen Sie Hilfe bei der Durchführung von internen Audits oder eine fachliche Beratung? 

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