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Auditierung 'Bekannter Lieferanten'

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Auditierung ihres bekannten Lieferanten
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​Laut DVO (EU) 2015/1998 gilt:
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Die zuständige Behörde legt in ihrem nationalen Programm für die Sicherheit der Zivilluftfahrt gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 fest, ob die Validierung des Sicherheitsprogramms und seiner Durchführung von einem nationalen Prüfer, einem EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit oder einer Person, die im Namen der benennenden Stelle für diesen Zweck ernannt und geschult ist, vorzunehmen ist. 
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Unsere Auditoren wurden vom LBA für die Auditierung bekannter Lieferanten zugelassen
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Auditierung des bekannten Lieferanten
Fragen Sie gerne eine Auditierung bei uns an. Diese kann in folgenden Sprachen durchgeführt werden: english, german, dutch, french
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