
Flughafen
Am Flughafen unterscheidet man zwischen Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereichen, sensiblen Teilen des Sicherheitsbereiches und ggf. überlassenen und abgegrenzten Bereichen. Diese müssen auf jedem Flughafen deutlich erkennbar sein, damit in jedem dieser Bereiche die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Landseite und Luftseite müssen durch eine physische Barriere abgegrenzt sein, die für die Allgemeinheit deutlich sichtbar ist und unbefugten Zugang unterbindet.
Was brauche ich?

Luftsicherheitsbeauftragter
Der Flughafen bestimmt mindestens einen Luftsicherheitsbeauftragten. Dieser benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Schulung nach DVO (EU) 2015/1998
Kapitel 11.2.5

Sicherheitsprogramm
Der Flughafen braucht ein Luftsicherheitsprogramm, in dem alle Abläufe und Prozesse, welche die Luftsicherheit im Unternehmen betreffen, aufgeschlüsselt werden.

ZÜP und Schulung des Personals
Der Flughafen muss alle Mitarbeiter, die direkt mit luftsicherheitsrelevanten Aspekten in Kontakt kommen, von der zuständigen Behörde überprüfen, und anschliessend nach Kaptiel 11.2.6.2 schulen lassen.

Zulassung der Behörde
Der Flughafen muss sein Luftsicherheitsprogramm an die zuständige Behörde übermitteln, und wird regelmäßig von der Behörde auditiert.
Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.
Unsere Angebote
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Wir helfen ihnen mit unserer Fachkompetenz und unseren vielfältigen Schulungen.

