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Der Flughafen

Am Flughafen unterscheidet man zwischen Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereichen, sensiblen Teilen des Sicherheitsbereiches und ggf. überlassenen und abgegrenzten Bereichen. Diese müssen auf jedem Flughafen deutlich erkennbar sein, damit in jedem dieser Bereiche die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Landseite und Luftseite müssen durch eine physische Barriere abgegrenzt sein, die für die Allgemeinheit deutlich sichtbar ist und unbefugten Zugang unterbindet.

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Sicherheitsbereiche sind zumindest folgende Bereiche:

a) den sicherheitskontrollierten abfliegenden Fluggästen zugängliche Bereiche eines Flughafens und

b) Bereiche eines Flughafens, die sicherheitskontrolliertes aufgegebenes Gepäck durchlaufen kann oder in denen es aufbewahrt werden kann, sofern es sich nicht um gesichertes Gepäck handelt, und

c) Bereiche eines Flughafens, die zum Abstellen von Luftfahrzeugen dienen, um an diesen einen Einsteige- bzw. Beladevorgang vorzunehmen

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Zugang zur Luftseite:

Der Zugang zur Luftseite darf Personen und Fahrzeugen nur gestattet werden,
wenn legitime Gründe dies erfordern. 

 

  • Für den Zugang zur Luftseite haben Personen eine Genehmigung mitzuführen

  • Für die Zufahrt zur Luftseite benötigen Fahrzeuge einen gültigen Fahrzeugausweis

  • Personen, die sich auf der Luftseite befinden, müssen auf Verlangen zu Kontrollzwecken ihre
    Genehmigung vorlegen

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Folgende Schulungen sind für Flughafenmitarbeiter erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Schulung von anderen Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen (gemäß Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998)

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Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.

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Wenn Sie sich entschieden haben, ein Luftsicherheitsprogramm für Ihren Flughafen zu erstellen, unterstützen wir Sie von der Antragstellung bis zur Genehmigung mit unserer Fachkompetenz. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Erstellung des erforderlichen Sicherheitsprogramms und der Umsetzung der geforderten Maßnahmen, sondern führen auch ein Pre-Audit durch, um die implementierten Maßnahmen zu überprüfen und mögliche Schwachstellen an Ihrem Flughafenstandort zu identifizieren. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Luftsicherheitsbeauftragten und Mitarbeiter gemäß den EU-Vorschriften.

Unsere Angebote

Vom Sicherheitsprogramm bis zur weiterführenden Beratung.

Wir begleiten auch Flughäfen, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter mit unserer Fachkompetenz.

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Sicherheitsprogramme

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Änderung Ihres Sicherheitsprogramms

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Onlineschulungen

Schauen sie gerne bei unseren vom LBA zugelassenen Onlineschulungen vorbei

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Präsenzschulungen

Eine Schulung oder Fortbildung bei Ihnen vor Ort? Oder darf es eine Schulung im Harz sein?

4

Audits und Beratung

Brauchen Sie Hilfe bei der Durchführung von internen Audits oder eine fachliche Beratung? 

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