
Bekannter Versender
Ein Bekannter Versender ist ein Unternehmen, welches Waren und Güter an seinem Unternehmensstandort als identifizierbare Luftfracht als erstes in den Sendungslauf gibt. Dies kann ein herstellendes Unternehmen oder auch ein Zwischenhändler sein. Bekannter Versender kann jedes Unternehmen werden. Den Status 'Bekannter Versender' erteilt das Luftfahrtbundesamt nach der erfolgreichen Zulassung des jeweiligen Betriebsstandortes. Die Zulassung erfolgt immer nur für den jeweils beantragten Betriebsstandort eines Unternehmens und ist für 5 Jahre gültig.
Was brauche ich?

Luftsicherheitsbeauftragter
Der bekannte Versender bestimmt mindestens einen Luftsicherheitsbeauftragten. Dieser benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Schulung nach DVO (EU) 2015/1998
Kapitel 11.2.5 und eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9

Sicherheitsprogramm
Der bekannte Versender braucht ein Luftsicherheitsprogramm, in dem alle Abläufe und Prozesse, welche die Luftsicherheit im Unternehmen betreffen, aufgeschlüsselt werden.

ZÜP und Schulung des Personals
Der bekannte Versender muss alle Mitarbeiter, die direkt mit luftsicherheitsrelevanten Aspekten in Kontakt kommen, von der zuständigen Behörde überprüfen, und anschliessend nach Kaptiel 11.2.3.9 schulen lassen.

Zulassung der Behörde
Der bekannte Versender muss sein Luftsicherheitsprogramm an die zuständige Behörde übermitteln, um sich offiziell als bekannter Versender anerkennen zu lassen.
Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.
Wenn Sie sich entschieden haben 'Bekannter Versender' zu werden, begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zur Zulassung mit unserer Fachkompetenz. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung eines für die Zulassung erforderlichen Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sondern führen auch ein Pre-Audit zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und zum Erkennen möglicher Schwachstellen an Ihrem Betriebsstandort durch. Auch nach der Zulassung zum 'Bekannten Versender' sind wir für Sie da, z.B. bei der Durchführung der vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Audits.
Unsere Angebote
Sie möchten ‚Bekannter Versender‘ werden?
Wir helfen ihnen mit unserer Fachkompetenz und unseren vielfältigen Schulungen.

