
Reglementierter Beauftragter
Ein ‘Reglementierter Beauftragter’ ist ein Unternehmen, das die Kontrollen für Fracht und Post gewährleistet. Bevor Fracht- und Postsendungen in ein Luftfahrzeug verladen werden, sind diese von einem ‘Reglementierten Beauftragten’ zu kontrollieren, es sei denn, der ‘Reglementierte Beauftragte’ hat die Sendung von einem anderen ‘Reglementierten Beauftragten’ oder einem ‘Bekannten Versender’ erhalten und es wurden alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen von allen vorgelagerten Beteiligten nachweislich eingehalten und dokumentiert. RegBs können Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen sein, die Güter über Flughäfen liefern. Auch Lagerhalter, die Waren einlagern und diese eigenständig zum Versand per Luftfracht auswählen, gelten als reglementierte Beauftragte.
Was brauche ich?

Luftsicherheitsbeauftragter
Der RegB bestimmt mindestens einen Luftsicherheitsbeauftragten. Dieser benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Schulung nach DVO (EU) 2015/1998
Kapitel 11.2.5 und eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9

Sicherheitsprogramm
Der RegB braucht ein Luftsicherheitsprogramm, in dem alle Abläufe und Prozesse, welche die Luftsicherheit im Unternehmen betreffen, aufgeschlüsselt werden.

ZÜP und Schulung des Personals
Der RegB muss alle Mitarbeiter, die direkt mit luftsicherheitsrelevanten Aspekten in Kontakt kommen, von der zuständigen Behörde überprüfen, und anschliessend nach Kaptiel 11.2.3.9 schulen lassen.

Zulassung der Behörde
Der RegB muss sein Luftsicherheitsprogramm an die zuständige Behörde übermitteln, um sich offiziell als RegB anerkennen zu lassen.
Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.
Wenn Sie sich für eine Zulassung zum 'Reglementierten Beauftragten' durch das Luftfahrt-Bundesamt entschieden haben, begleiten wir Sie im Zulassungsverfahren von der Antragstellung bis zur Zulassung mit unserer Fachkompetenz. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung eines für die Zulassung erforderlichen Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sondern führen auch ein Pre-Audit zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und zum Erkennen möglicher Schwachstellen an Ihrem Betriebsstandort durch.
Auch nach der Zulassung zum 'Reglementierten Beauftragten' sind wir für Sie da, z.B. bei der Durchführung der vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Audits. Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über gesetzliche Neuerungen und passen ggf. Ihr Sicherheitsprogramm an.
Unsere Angebote
Sie möchten ‚RegB‘ werden?
Wir helfen ihnen mit unserer Fachkompetenz und unseren vielfältigen Schulungen.

