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Bekannter Lieferant von Bordvorräten

Nach der europäischen Verordnung VO (EU) 2015/1998 ist ein 'Bekannter Lieferant von Bordvorräten' ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen 'Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten', nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern. Der 'Bekannte Lieferant von Bordvorräten' wird nicht vom Luftfahrtbundesamt zugelassen; er wird vom 'Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten' benannt.

 

Warum Bekannter Lieferant für Bordvorräte?

Waren und Güter eines zugelassenen Bekannten Lieferanten für Bordvorräte dürfen bei Einhaltung der sicheren Lieferkette ohne zusätzliche Kontrollen direkt in Passagierflugzeuge geladen werden. Dies gewährleistet, dass Ihre Bordvorräte schnell und kostengünstig geliefert werden können. Bordvorräte von nicht zugelassenen Unternehmen müssen vor der Verladung in ein Flugzeug einer vollständigen Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Diese Kontrollen sind nicht nur zeitaufwendig, sondern erfordern oft auch einen hohen technischen Aufwand. Zudem entstehen zusätzliche Kosten für die Überprüfung der Waren. Wenn Sie also zeitkritische oder empfindliche Bordvorräte, wie frische Lebensmittel oder sterile Materialien, liefern, ist es für Sie entscheidend, den Status eines Bekannten Lieferanten für Bordvorräte zu erlangen.

Folgende Schulungen sind für Bekannte Lieferanten (BV) erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten durchführt
    (gemäß Kapitel 11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (gemäß Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998)

Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.

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'Bekannte Lieferanten von Bordvorräten' müssen im Rahmen ihrer Benennung ein Sicherheitsprogramm erstellen sowie 'Sicherheitsbevollmächtigte' benennen und schulen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbevollmächtigten und Ihre Mitarbeiter entsprechend den EU-Vorschriften.

Unsere Angebote

Wir betreuen Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen! Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen,

können Sie mit uns zunächst auch einen Beratungstermin vereinbaren. 

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1

Sicherheitsprogramme

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Änderung Ihres Sicherheitsprogramms

2

Onlineschulungen

Schauen sie gerne bei unseren vom LBA zugelassenen Onlineschulungen vorbei

3

Präsenzschulungen

Eine Schulung oder Fortbildung bei Ihnen vor Ort? Oder darf es eine Schulung im Harz sein?

4

Audits und Beratung

Brauchen Sie Hilfe bei der Durchführung von internen Audits oder eine fachliche Beratung? 

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