Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen
Nach der europäischen Verordnung VO (EU) 2015/1998 ist ein 'Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen' ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern. Unter Flughafenlieferungen sind dabei nicht nur Gegenstände, die zum Verkauf im Sicherheitsbereich bestimmt sind, sondern auch Gegenstände die für bestimmte Tätigkeiten oder Zwecke bereitgestellt oder verwendet werden können. Der 'Bekannte Lieferant von Flughafenlieferungen' wird nicht vom Luftfahrtbundesamt zugelassen; er wird vom Flughafenbetreiber benannt.
Warum Bekannter Lieferant (FH)?
Waren und Güter eines zugelassenen Bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen dürfen bei Einhaltung der sicheren Lieferkette ohne zusätzliche Kontrollen direkt an Flughäfen geliefert werden. Dies gewährleistet, dass Ihre Waren schnell und kostengünstig verarbeitet und verteilt werden können. Waren und Güter von nicht zugelassenen Unternehmen müssen vor der Anlieferung einer vollständigen Kontrolle unterzogen werden. Diese Kontrollmaßnahmen sind nicht nur zeitaufwendig, sondern erfordern oft auch einen hohen technischen Aufwand. Zudem entstehen zusätzliche Kosten für die Überprüfung der Waren. Wenn Sie zeitkritische Lieferungen (z. B. frische Lebensmittel) oder empfindliche Waren (z. B. sterile Materialien) liefern, die bei einer Kontrolle beschädigt oder unbrauchbar werden könnten, ist es unerlässlich, den Status 'Bekannter Lieferant' zu erlangen.​
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Folgende Schulungen sind für Bekannte Lieferanten (FH) erforderlich:
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Schulung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998)
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Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998)
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Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten durchführt
(gemäß Kapitel 11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998) -
Schulung von Personen, die Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten (gemäß Kapitel 11.2.3.3 der DVO (EU) 2015/1998)
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Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.
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'Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen' müssen im Rahmen ihrer Benennung ein Sicherheitsprogramm erstellen sowie 'Sicherheitsbevollmächtigte' benennen und schulen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbevollmächtigten und Ihre Mitarbeiter entsprechend den EU-Vorschriften.
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