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Luftfahrtunternehmen

Ein Luftfahrtunternehmen ist ein Unternehmen, das kommerzielle Flugdienstleistungen anbietet. Diese Dienstleistungen können den Transport von Passagieren, Fracht oder beidem umfassen. Luftfahrtunternehmen betreiben Flugzeuge, um diese Dienstleistungen zu erbringen, und müssen über die entsprechenden Lizenzen und Zertifizierungen verfügen, die von nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden erteilt werden.

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Nur reglementierte Beauftragte (RegB) und reglementierte Lieferanten (RegL) dürfen direkt an ein Luftfahrzeug liefern.

  • Reglementierte Beauftragte (RegB): Diese sind für den sicheren Transport, die Lagerung und die Abfertigung von Luftfracht verantwortlich und dürfen Fracht direkt an das Flugzeug übergeben.

  • Reglementierte Lieferanten (RegL): Diese sind für die Bereitstellung von Bordvorräten und sonstigen Materialien zuständig und dürfen diese direkt an das Luftfahrzeug liefern.

Folgende Schulungen sind für Luftfahrtunternehmen (ggfs.) erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998)

  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt
    (gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten durchführt
    (gemäß Kapitel 11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998) 

  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins
    (gemäß Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Schulung von Personen, die Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten (gemäß Kapitel 11.2.3.3 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Schulung von Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten (gemäß Kapitel 11.2.3.8 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Die Schulung von Personen, die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchführen, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten (gemäß Kapitel 11.2.3.6 der DVO (EU) 2015/1998)

  • Schulung von Personen, die mit der Sicherung von Luftfahrzeugen betraut sind, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten (gemäß Kapitel 11.2.3.7 der DVO (EU) 2015/1998)

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Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der EU-Vorschriften.

 

Hinweis: Die VO (EU) 2015/1998 schreibt vor, dass bis zum 01. Juli 2014 alle Luftfahrtunternehmen, die Fracht oder Post von einem Drittlandflughafen (ACC3) in die Europäische Union (EU) zwecks Entladung, Transfer oder Transit einfliegen, eine EU-Luftsicherheitsvalidierung (ACC3-Zertifikat) benötigen.

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Luftfahrtunternehmen werden vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen.

Sie müssen im Rahmen ihrer Zulassung einen Luftsicherheitsplan erstellen sowie einen 'Beauftragten für die Luftsicherheit'  benennen und schulen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Luftsicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen.

Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den EU-Vorschriften.

Unsere Angebote

Sie suchen nach der richtigen Schulung für Ihre Mitarbeiter oder 
benötigen fachliche Unterstützung? Wir sind für Sie da!

abstrakte Decke

1

Sicherheitsprogramme

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Änderung Ihres Sicherheitsprogramms

2

Onlineschulungen

Schauen sie gerne bei unseren vom LBA zugelassenen Onlineschulungen vorbei

3

Präsenzschulungen

Eine Schulung oder Fortbildung bei Ihnen vor Ort? Oder darf es eine Schulung im Harz sein?

4

Audits und Beratung

Brauchen Sie Hilfe bei der Durchführung von internen Audits oder eine fachliche Beratung? 

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